Anträge auf Bezuschussung der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit sind entsprechend der Förderrichtlinie, vor Maßnahmebeginn beim Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Kahla bis zum 15. März 2023 (Eingang Stadtverwaltung) zu stellen.
Anträge können von Vereinen, Organisationen und anderen juristischen Personen gestellt werden, die für Kinder, Jugendliche und Senioren der Stadt Kahla Freizeitaktivitäten organisieren und deren Sitz in Kahla ist.
Die Anträge müssen eine detaillierte Aufstellung der Gesamtausgaben der Maßnahme beinhalten. Mit dem Antrag ist ein Finanzierungsplan für eine Anteilsförderung (max. 70 %) einzureichen.
Die Vordrucke für die Antragstellung sind in der Stadtverwaltung, bei Frau Schweiger, Zimmer 3 oder unter www.kahla.de (siehe Verwaltung, Formulare), erhältlich.