Auf Grund des §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277) erlässt die Stadt Kahla folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 15.628.600 € |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.079.900 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG i.H.v. 800.000 €.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 7.556.600 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | ||
| a.) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | — 330 v.H. |
| b.) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 430 v.H. |
| Gewerbesteuer | 410 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.600.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Stadt Kahla, den 04.03.2026 — (Siegel)
Vermerk über die amtliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr 2026
Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 mit Beschluss Nr.: 02/2026 die Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die Satzung wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Der Eingang der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr 2026 mit den gesetzlich erforderlichen Anlagen wurde durch das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis per 06.02.2026 bestätigt.
Die rechtsaufsichtliche Würdigung zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Kahla für das Jahr 2026 erfolgte mit Schreiben vom 17.02.2026.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind in der Zeit vom 05.03.2026 bis 19.03.2026 im Rathaus, Zimmer 34, zu den Sprechzeiten einzusehen. Es wird hingewiesen, dass die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung nach § 80 Abs. 3, Satz 1 ThürKO besteht.
Kahla, den 04.03.2026
Schönfeld
Bürgermeister
Belehrung
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Kahla unter Angaben der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.