Der Saale-Holzland-Kreis beteiligt sich seit 2019 am Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ). Im Rahmen des Landesprogramms können Maßnahmen und Projekte gefördert werden, welche die Lebensbedingungen von und in Familien verbessern oder erhalten. Familie meint dabei alle Menschen - von den Jüngsten bis zu den Hochbetagten.
Ab sofort nimmt das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Antragsskizzen für die zweite Jahreshälfte 2023 entgegen. Hierzu soll das dafür vorgesehene Formular „Antragsskizze“ genutzt werden, welches auf der Website des Landkreises unter Gesundheit und Soziales > Soziale Planung zur Verfügung steht.
Die Schwerpunkte der Förderung im Saale-Holzland-Kreis ergeben sich aus dem „Fachspezifischen Integrierten Plan“ zur Umsetzung des Landesprogramms im Landkreis. Die Projekte sollen zur Erfüllung der dort genannten Ziele dienen. Welche Projekte dies sein können sowie weitere Informationen sind auf der o.g. Website abrufbar.
Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen von gemeinnützigen Trägern und Vereinen, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Die maximale Förderquote beträgt in der Regel 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Genaueres wird zum einen durch die Landesrichtlinie zum LSZ geregelt, zum anderen durch die Förderrichtlinie des Saale-Holzland-Kreises zur Umsetzung des LSZ. Die Links dazu sind ebenfalls auf der o.g. Website zu finden.
Die Antragsskizzen sind bis spätestens 14.04.2023 einzureichen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Kasper, Sozialplanerin LSZ, Tel.: 036691 70656, E-Mail: sop@lrashk.thueringen.de sowie Frau Tiedemann, Beteiligungsmanagement, Tel.: 036691 70283.