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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 5/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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"Heinz Gries-Fonds"

ichtlinie zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit der Stadt Kahla vom 29.02. 2024

1.

Die Stadt Kahla fördert Projekte von Dritten im Bereich der Kinder-, Jugend-und Seniorenarbeit.

Die Fördersumme für die Projekte besteht zu einem Anteil aus dem Haushalt der Stadt Kahla und zusätzlich aus den Einnahmen von Spenden Dritter Der Anteil der Stadt Kahla an der Fördersumme wird jährlich durch den Haushaltsplan festgelegt.

2.

Anträge können von Vereinen, Organisationen und anderen juristischen Personen gestellt werden, die gemeinnützig für Kinder, Jugendliche und Senioren Aktivitäten organisieren und deren Sitz in Kahla ist.

Generell handelt es sich um eine Anteilsförderung; mit maximal 70 % je Projekt. Auf Antrag kann die Finanzierungsrate erhöht werden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

3.

In den Finanzierungsanträgen ist das Projekt zu beschreiben und die Einnahmen und Ausgaben sind darzustellen. Weiterhin sind beantragte Fördermittel von anderen Fördermittelgebern für das gleiche Projekt darzustellen. Die Finanzierungsanträge sind jährlich bis zum 15. März schriftlich bei der Stadtverwaltung Kahla zu stellen.

4.

Der Ausschuss, der mit Sozialem befasst ist, erarbeitet auf der Grundlage der verfügbaren Mittel und eingegangen Anträge, einen jährlichen Plan über die Projekte (Förderplan), in welcher Höhe sie gefördert werden und legt ihn dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vor.

Der Förderplan ist maßgeblich für den Förderbescheid für das Projekt.

5.

Die Stadtverwaltung erstellt den Förderbescheid an den Antragsteller und weist die Mittel an, prüft die sachgerechte Verwendung der Mittel und erstellt den Endbescheid.

Der Antragsteller weist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel durch Vorlage der Originalbelege beim Hauptamt der Stadtverwaltung Kahla bis zum 15. März des auf im Bescheid folgenden Haushaltsjahres nach.

6.

Es erfolgt ein jährlicher Spendenaufruf durch die Verwaltung in den Kahlaer Nachrichten.

7.

Die Förderrichtlinie zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit der Stadt Kahla vom 29. 11.2012 tritt nach Inkrafttreten des "Heinz Gries-Fonds" außer Kraft.

Kahla, den 29. 02. 2024

Schönfeld

Bürgermeister