aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes haben alle Parteien, bezüglich der Wahlwerbung und der damit verbundenen Sondernutzungserlaubnis, das Recht auf Chancengleichheit.
Angesichts der zeitlich nahen Wahldaten (Kommunalwahl 26.05.2024 und Europawahl am 09.06.2024), wären wir Ihnen sehr verbunden, die Wahlplakate pro Partei auf maximal 50 Doppelplakate (A1), sowie die Aufstellung von mobilen Großflächen (Werbetafeln) auf maximal 1 Tafel zu begrenzen.
Die Wahllokale an den Wahlsonntagen befinden sich an folgenden Standorten:
| - | Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla |
| - | Friedensschule Kahla, Schulstraße 5, 07768 Kahla |
| - | Heimbürgeschule Kahla, Am Langen Bürgel 19, 07768 Kahla |
| - | Staatliches Förderzentrum, Brückenstraße 1 a, 07768 Kahla |
| - | Freiwillige Feuerwehr Kahla, Bahnhofstraße 27, 07768 Kahla |
Wir weisen Sie darauf hin, dass an und unmittelbar vor diesen Lokalen das Anbringen von Wahlwerbung an den Wahlsonntagen verboten und diese vorher abzunehmen ist.
Die Stadt Kahla stellt folgende Standorte für die Aufstellung von Werbetafeln zur Verfügung:
| - | Christian-Eckhardt-Str./Ernst-Thälmann-Str. (50°48'39.9"N 11°35'08.3"E) / 1 Stellplatz |
| - | Christian-Eckhardt-Str./Ernst-Thälmann-Str. (50°48'39.4"N 11°35'10.0"E) / 3 Stellplätze |
| - | Bahnhofstraße/Bahnhofvorplatz (50°48'31.7"N 11°35'18.8"E) / 3 Stellplätze |
| - | Bahnhofstraße/Bahnhofvorplatz (50°48'31.7"N 11°35'18.8"E) / 3 Stellplätze |
| - | Karl-Liebknecht-Platz (50°48'04.3"N 11°35'12.7"E) / 3 Stellplätze |
Die Standsicherheit ist den Boden- und den Wetterbedingungen je nach Standort anzupassen.
Das Plakatieren an straßenbegleitenden Geländern in Kreuzungsbereichen und an Bauzäunen in der Stadt Kahla ist nicht zulässig.
Bei der Aufstellung der Werbeträger ist darauf zu achten, dass keine Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht und die Aufsteller anderer Unternehmen, Parteien o.ä. nicht verdeckt werden.
Gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27.05.2021 der Stadt Kahla dürfen Werbeträger, die im Zusammenhang mit Wahlen stehen, erst ab dem Zeitpunkt der öffentlich bekannt gemachten Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen angebracht werden.
Das Anbringen von Wahlwerbung ist ab 6 Kalenderwochen vor dem Wahltag gestattet (Kommunalwahl ab 14.04.2024 und Europawahl ab 28.04.2024).
Nach dem Abschluss der Wahlen sind die Werbeträger von den Verantwortlichen innerhalb einer Woche zu entfernen.
Insofern für die Kommunalwahl am 26.05.2024 eine Stichwahl angekündigt wird, darf die Wahlwerbung der Parteien, welche für diese Wahl noch zur Verfügung stehen, bis zum Stichwahltag am 09.06.2024 bestehen bleiben.
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung über Sondernutzungen im Gebiet der Stadt Kahla vom 19.07.2012 gelten Werbeanlagen während eines Wahlkampfes, sofern sie nicht in den Luftraum von Fahrbahnen hineinragen, als erlaubnisfreie Sondernutzungen.
Dennoch bitten wir Sie, das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Kahla vor dem Anbringen Ihrer Wahlwerbung darüber zu informieren. Dies kann per E-Mail: ordnungsamt@kahla.de oder per Post an die Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla erfolgen.
Liebetrau
Ordnungsamt und Wahlleiter
Stadtverwaltung Kahla