Titel Logo
Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Freibades der Stadt Kahla (Entgeltordnung vom 03.04.2024)

§ 1

Entgeltpflicht

Für die Inanspruchnahme des Freibades der Stadt Kahla werden Benutzungsentgelte nach dieser Ordnung erhoben.

§ 2

Allgemein

1.

Über jede Bezahlung wird von der Badkasse eine Eintrittskarte erstellt, die als Ausweis dient.

2.

Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgekauft. Entrichtete Entgelte werden bei Verlust nicht erstattet.

3.

Einzelkarten sind nicht übertragbar und berechtigen am Tag der Ausgabe zur Benutzung des Bades. Mit Verlassen des Freibades verlieren sie ihre Gültigkeit.

4.

Zehnerkarten sind innerhalb des berechtigten Personenkreises übertragbar. Die Teilkarten berechtigen zum einmaligen Eintritt und verlieren jeweils beim Verlassen des Freibades ihre Gültigkeit.

5.

Dauerkarten gelten nur für die Dauer der jeweiligen Badesaison und sind nicht übertragbar.

6.

Inhaber von Zehner-, Dauerkarten haben keinen Anspruch auf Erstattung des vollen oder teilweisen Entgeltes, wenn das Bad wegen ungünstiger Witterung oder aus sonstigen insbesondere betriebstechnischen oder gesundheitspolizeilichen Gründen vorübergehend oder auf längere Zeit geschlossen wird. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen, verlorene oder nicht genützte Karten werden nicht ersetzt.

§ 3

Benutzungsentgelte

1.

Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung

a)

Kinder bis zum 6. Lebensjahr

frei

b)

Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr

2,00 EUR

c)

Erwachsene ab 18. Lebensjahr

3,00 EUR

2.

Dauerkarten (für die Dauer eines Jahres/einer Saison)

a)

Kinder bis zum 6. Lebensjahr

frei

b)

Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr

30,00 EUR

c)

Personen über 18 Jahre

55,00 EUR

3.

Feierabendtarif (ab 18.00 Uhr)

a)

Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr

1,50 EUR

b)

Erwachsene ab 18. Lebensjahr

2,50 EUR

4.

10-er Karte (übertragbar)

a)

Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr

16,00 EUR

b)

Erwachsene ab 18. Lebensjahr

24,00 EUR

5.

Abnahme Schwimmstufe

a)

Frühschwimmer (Seepferdchen)

5,00 EUR

b)

Deutsches Schwimmabzeichen Bronze, Silber, Gold

5,00 EUR

6.

Frühschwimmerkurs

100,00 EUR

In den vorstehenden Entgelten sind enthalten:

Benutzung einer Wechselkabine

die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihnen Gleichgestellte zahlen bei Ausweisvorlage die Eintrittspreise für Personen unter 18 Jahren.

Begleitpersonen von Behinderten mit Merkzeichen H (hilflos) und B (Begleitperson erforderlich) im Ausweis haben entgeltfreien Eintritt.

Personen in Berufs- und Schulausbildung sowie Studenten, Wehrpflichtige, die ihren Wehr- bzw. Zivildienst ableisten und Arbeitslose sowie Sozialhilfeempfänger zahlen bei Führung eines entsprechenden Nachweises die Eintrittspreise für Personen unter 18 Jahren.

Betreuer/Begleitpersonen von Kindergarten- und Schulgruppen haben entgeltfreien Eintritt.

§ 4

Entstehung/Fälligkeit

Die nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhobenen Entgelte entstehen mit der Lösung der entsprechenden Eintrittskarte. Die Entgeltschuld wird sofort fällig. Entgeltpflichtig ist der Benutzer bzw. der Eintrittskartenlöser.

§ 5

In-Kraft-Treten

Diese Entgeltordnung für das Freibad Stadt Kahla tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Entgeltordnung vom 13.12.2010 tritt außer Kraft.

Kahla, den 03.04.2024

Schönfeld

Bürgermeister