Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir am 10.04.2024 von 14.00 - 16.00 Uhr nochmals einen Registrierungstermin an.
Bitte beachten Sie unten aufgeführte Einkommensobergrenze und bringen sie die nötigen Nachweise zur Registrierung mit. Ein PDF-Dokument zum Ausfüllen wird auf der Homepage der Stadt Kahla und auf der Facebook-Seite des Vereins zum Herunterladen bereitgestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
tafel.kahla-suedlichessaaletal@web.de
Tabelle mit Obergrenzen zur Gewährung eines Tafelpasses bei der Tafel Kahla-Südliches Saaletal
| - | Prinzipiell hat jeder Bürger der europäischen Union und Personen mit geltenden Aufenthaltsrecht Anspruch auf Gewährung eines Tafelpasses, welche nachweisbar eine soziale Leistung erhalten, keine Einkommenssteuer bezahlen und unter den nachfolgenden Obergrenzen liegen. |
| - | Anspruchsberechtigt sind auch Personen in Voll- und Teilzeitbeschäftigung und in Minijobs, welche eine soziale Aufstockung erhalten. |
| - | Altersrentner und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen den Erhalt einer Grundsicherung, oder von Wohngeld nachweisen. |
| - | Abtretungen von Einkommen für Miete, Pfändungen und anderer laufender Zahlungen gehören zum Einkommen. |
| - | Tabelle der zurzeit geltenden Obergrenzen der monatlichen Einnahmen in €: |
| Anzahl der Personen | Ober- grenze | Hinweise |
| 1 Erwachsener | 1050€ | Alleinstehend |
| 2 Erwachsene | 1600€ | Ehe oder Bedarfsgemeinschaft |
| 3 Erwachsene | 2100€ | Ehe oder Bedarfsgemeinschaft |
| 4 Erwachsene | 2600€ | Ehe oder Bedarfsgemeinschaft |
| 1 Erwachsener + 1 Kind | 1350€ |
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| 1 Erwachsener + 2 Kinder | 1600€ |
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| 1 Erwachsener + 3 Kinder | 1850€ |
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| 1 Erwachsener + 4 Kinder | 2100€ | Jedes weitere Kind +250€ |
| 2 Erwachsene + 1 Kind | 1850€ |
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| 2 Erwachsene + 2 Kinder | 2100€ |
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| 2 Erwachsene + 3 Kinder | 2350€ |
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| 2 Erwachsene + 4 Kinder | 2600€ | Jedes weitere Kind +250€ |
| - | Abweichungen sind in der Tafelkundenliste zu begründen. |
| - | Zuzahlung an die Tafeln pro Lebensmittelabholung = 4 € pro Erwachsenen +1€ pro Kind bis zum 18 Lebensjahr, danach werden eigene Einnahmen angerechnet. |
| - | Junge Erwachsene über 18 Jahren mit eigenem Einkommen müssen selbst einen Tafelpass beantragen. |
| - | Jeder neue Tafelpass kostet 1,50 € pro Ausstellung. Verlust kostet bis zu 5 €. Verspätete Antragstellung auf Verlängerung, mit mehr als 2 Monaten nach Ablaufdatum, kostet 2,50 €. |
Ihr Tafel Kahla-Südliches Saaletal e.V.