Wir möchten Sie darüber informieren, dass am 02.04.2024 die Katzenschutzverordnung von dem Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland in Kraft getreten ist. Diese soll zum Schutz von freilebenden Katzen beitragen.
Die Verordnung verpflichtet alle Personen, welche eine Katze mit unkontrolliertem Ausgang im Gebiet Jena und Saale-Holzland halten, Ihre Tiere bis zum 01. September 2024 nachweislich kastrieren und registrieren zu lassen.
Wer als Katzenbesitzer/Haltungsperson einzuordnen ist, wird im § 2 i.V.m. § 3 Absatz 7 der Katzenschutzverordnung definiert.
Eine dem chirurgischen Eingriff gleichwertige Methode, kann auf Antrag an die zuständige Behörde anerkannt werden.
Befindet sich eine Katze (ab 01. September 2024) über einen längeren Zeitraum im Freigang, besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde das Tier in Gewahr nimmt, um die Haltungsperson zu ermitteln. Kann der Tierhalter innerhalb von 3 Werktagen ab dem Funddatum der Katze nicht ermittelt werden, so obliegt die Ausführung der Kastration und Registrierung der zuständigen Behörde, auf Kosten der Haltungsperson.
Zu der Verordnung wurde ein Schreiben veröffentlicht, in dem alle häufig gestellten Fragen diesbezüglich beantwortet werden. Zum Nachlesen finden Sie dieses Dokument auf der Internetseite des Zweckverbandes Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland, unter dem Link: https://zvl.jena.de/sites/default/files/2024-03/Katze%20-%20FAQ%20-%20Katzenschutzverordnung_2.pdf.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde unter der Tel.-Nr.: 036428 5409-840 oder per E-Mail an: info@zvl.thueringen.de.