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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Saale von der Landkreisgrenze Saalfeld-Rudolstadt/Saale-Holzland-Kreis bis zur nördlichen Grenze der kreisfreien Stadt Jena

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beabsichtigt, für das Fließgewässer Saale von der Landkreisgrenze Saalfeld-Rudolstadt/Saale-Holzland-Kreis bis zur nördlichen Grenze der kreisfreien Stadt Jena auf Teilen der Gemarkungen Orlamünde, Freienorla, Großeutersdorf, Kleineutersdorf, Kahla, Löbschütz, Großpürschütz, Schöps, Jägersdorf, Oelknitz, Rothenstein, Sulza, Maua, Göschwitz, Lobeda, Winzerla, Burgau, Wöllnitz, Ammerbach, Wenigenjena, Jena, Löbstedt, Kunitz und Zwätzen das Überschwemmungsgebiet festzusetzen.

Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBI. 20231 Nr. 409) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBI. S. 74), das durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBI. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

29. April 2024 bis einschließlich 28. Mai 2024

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

Stadtverwaltung Kahla, Bauamt, Markt 10 in 07768 Kahla, bitte nach vorheriger Terminabstimmung unter 036424 77100 oder 036424 77601

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal, Bahnhofstraße 23 in 07768 Kahla, bitte nach vorheriger Terminabstimmung unter 036424 59163

Montag

09:00 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

09:00 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch

09:00 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

09:00 12:00 Uhr

Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Umweltschutz, Am Anger 26 in 07743 Jena, bitte nach vorheriger Terminabstimmung unter 03641 495288 oder 03641 495275

Montag

08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18.00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist

-

schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena, oder

-

mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809

bitte nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 0361 573943619 oder 0361 573943329 zu folgenden Dienststunden vorgebracht werden:

Montag

08:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag

08:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr

Mittwoch

08:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr

Donnerstag

08:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr

Freitag

08:30 - 11:30 Uhr

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.