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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergänzung zur Wahlbekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024

Die Einsichtnahme und die Erhebung von Einwendungen zur Niederschrift in der Zeit vom 06. bis 10.05.2024 sind nur während der konkreten Öffnungszeiten der Verwaltung möglich. Ist die Verwaltung an einem Feiertag geschlossen, besteht an diesem Tag nur die Möglichkeit, die schriftlichen Einwendungen in den Briefkasten einzuwerfen.

Die Verwaltung ist am Donnerstag, den 09.05.2024 (gesetzlicher Feiertag) geschlossen.

Eine Verlängerung der Einsichtnahme- und Einwendungsmöglichkeiten um einen Tag ist aufgrund der Bestimmung des § 37 Abs. 2 ThürKWG nicht möglich.

Kahla, den 23.04.2024

Sebastian Liebetrau

Wahlleiter der Stadt Kahla