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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 8/2026
Vereine und Verbände
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Sportangelverein Kahla e.V. 1924

 

Angler und deren Sorgen im Jahr 2014

Neben der zunehmenden Schwarzangelei verursacht die Rückkehr des Bibers an der Saale und deren Folgen an den Gewässern enorme Schäden!

Der Biber hat sich seit seiner Rückkehr 2007 an der Saale fest etabliert und breitet sich in Thüringen sowie Sachsen-Anhalt aus, mit schätzungsweise 1.100 Tieren in Thüringer Gewässern. Zu beobachten, heißt die Folgen dessen sind längs der Saale sowie Nebenflüsse auch in unserer Region sichtbar!

Als Landschaftsgestalter schafft er neue Lebensräume, kann jedoch durch Dämme und angenagte Bäume Konflikte verursachen.

 

 

 

Angler sind keine „Feinde“ des Bibers, Angler sind naturverbunden, es bedarf jedoch einen enormen Arbeitsaufwand, um die Folgen des Bibers an und in den Gewässern hinsichtlich der Erhaltung des Fischbestandes zu managen, auch um Gefahren für die Bevölkerung, in Erfüllung der Verpflichtung der Stadt Kahla gegenüber, durch angenagte und damit umstürzende Bäume an den Gewässern auszuschließen.

Die Kahlaer Sportangler führen all jährlich im Mai sowie September ein Hegeangeln in ihren Pachtgewässern durch. So auch im Mai 2014.

Das Hegeangeln ist eine Bestandsaufnahme der getätigten Fischbesätze der vergangenen Jahre, nach all den negativ beeinflussenden Umständen des Fischbestandes wie Kormorane, unterschiedlicher Wasserstand der Saale- welcher mitunter streckenweise keine 20 cm beträgt- als auch der sich oft auch im Sommer ändernden Wassertemperatur- geschuldet dem Ablassen von Wasser aus der Talsperre. Dies dient zur Grundlage, um die Fischbesatzmaßnahmen für das kommende Jahr zu planen und gezielt, der Artenvielfalt und Erhaltung heimischer Fischarten gerecht werdend, durchzuführen.

 

 

 Beim Hegeangeln werden die gefangenen Fische Vermessen und gewogen, die Arten und deren Anzahl erfasst, um damit Rückschlüsse auf den Bestand sowie dem Abwachsen und Population der Arten zu ziehen.

Das Ergebnis des Hegeangeln im Mai 2014 war ernüchternd, betrachtete man das Ergebnis der gefangenen Fische der Sportfreunde in der Saale sowie in den Pachtgewässern des Sportanglervereines, diese trotz der getätigten umfangreichen Besatzmaßnahmen der vergangenen Jahre.

Die Kormoranproblematik durch den zurückliegenden langen und kalten Winter sowie die zunehmende Schwarzangelei trübten das Ergebnis.

Der Vorstand hat die Ergebnisse ausgewertet und gemeinsam mit den Sportfreunden geeignete Maßnahmen festlegt um den Fischbestand - ja - auch besser zu schützen!

Zu schützen, weil durch die Sportfreunde und Gewässeraufseher des Sportanglerverein Kahla zunehmend mehr Schwarzangler gestellt werden bzw. Spuren und Beschädigungen derer an den Gewässern ersichtlich waren und sind. Diese sowohl Einzeltäter sowie in kleinen Gruppen an den Gewässern gestellt und zur Anzeige gebracht wurden.

Verstärkte Kontrollen werden seitdem durchgeführt!

Dank Wildkameras konnten viele dieser Schwarzangler entlarvt werden, immer mehr Anglervereine an der Saale griffen auf solche Methoden zu.

Was geschieht nach Feststellung der Schwarzangelei?

In jedem Fall wird die Polizei hinzugezogen, vor Ort eine Anzeige aufgenommen, die zur Straftat benutzen Angelgeräte eingezogen. Fischwilderei ist ein großes Problem, fügt den Fischzüchtern und Vereinen nicht nur enormen wirtschaftlichen Schaden zu.

Schwarzangeln ist Fischwilderei!

"Fischwilderei ist nach § 293 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) die Verletzung eines fremden Fischereirechts oder Fischerei-Ausübungsrechtes dadurch, dass jemand unberechtigt fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder zerstört. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Grundsätzlich definiert § 11 Nr. 6 StGB, dass das Unternehmen einer Tat deren Versuch und deren Vollendung umfasst.“ Quelle: Wikipedia Das bloße Hineinhalten einer Angel ins Wasser führt bereits zur Vollendung der Tat. Selbst sich den Gewässern nähernd mit zum Fischfang geeigneten "Hilfsmittel" gilt als Tatbestand. Die Fischwilderei trifft nur auf Fische in Gewässern zu, die herrenlos sind. Bei Privatgewässern, Teichen und Pachtgewässern handelt es sich bei dem unerlaubten Fang von Fischen nicht um Fischwilderei, sondern um Diebstahl nach § 242 StGB. Die Tathandlung ist nicht allein gegen Fische gerichtet. Fische im Sinne des Fischereirechts sind auch Neunaugen, Krebse und Muscheln, in einigen Bundesländern zudem Fischnährtiere. Wer unter der Fischwilderei gefangene Fische ankauft und weiterveräußert, macht sich der Hehlerei nach § 259 StGB strafbar. Ein Strafantrag ist gemäß § 294 StGB erforderlich und wird in jedem Fall durch die Eigentümer, Pächter, im hiesigen Fall durch den Sportanglerverein Kahla gestellt. Ferner werden wie bereits erwähnt Angeln und andere Fischereigeräte nach § 295 StGB eingezogen.

Die Zeit als Schwarzangeln als "Kavaliersdelikt" zugeordnet wurde, ist vorbei!

Mal Hand aufs Herz - warst du nicht auch schon mal ohne Angelschein angeln? Die meisten von uns waren wohl als kleines Kind mit einer Bambus- oder Haselnussrute unterwegs. Die Verlockung war zu groß! Illegal Angeln - umgangssprachlich Schwarzangeln genannt - kann derweil harte Strafen nach sich ziehen. Grundlage sind die Fischereigesetze und -Verordnungen der Länder sowie das Strafgesetzbuch. Allzu lange wurden die Anzeigen der Pächter bzw. Eigentümer der Gewässer gegen Schwarzangler vom zuständigen Gericht wegen Geringfügigkeit eingestellt, allenfalls unerhebliche "Geldstrafen" verhängt. Hier hat ein Umdenken seitens der Gerichte eingesetzt und, es wird wohl nicht das letzte sein!

Ein aktuelles Urteil aus dem Jahr 2014:

"Sein Jagdtrieb kam einem 48-jährigen jetzt teuer zu stehen.

Der Pächter des Gewässers traf den Schwarzangler im April beim Fischen in seinem Gewässer und zeigte ihn an.

Im Juni 2014 fällte die Amtsrichterin das Urteil:

80 Tagessätze à 45 Euro (insgesamt 3600 Euro) Geldstrafe wegen versuchten Diebstahls. Damit blieb die Richterin diesmal deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.“ Quelle: Tagespresse Was bei kleinen Kindern vielleicht noch als Kavaliersdelikt durchgeht, wird später zum ernsten Problem!

In diesem Sinne „Allzeit Petri Heil!“ mit den erforderlichen Dokumenten!

Kommende Ausgabe: Ein großes Ereignis steht bevor, im Jahr 2014 beging der Sportanglerverein Kahla sein 90. Jubiläum der Gründung des Vereines, entsprechend im Juni mit einer großen Festveranstaltung im Vereinsgelände!

Bleiben Sie interessiert!

Dieter Melzer, sen.

P/Ö

Kieseintrag in die Mühllache Kahla

Der Vorübergehende wird es sicherlich bereits gesehen und sich gefragt haben aus welchem Grund Kies in solcher Menge in die Mühllache eingebracht wurde.

 

 

Der Kieseintrag in die Mühllache ist der Beginn einer Neuanlage von Lebensraum für Wasserinsekten, also Nährtiere für Vögel (z B Wasseramsel, Bachstelze ) und Fische natürlich auch Laichplätze für kieslaichende Fischarten (Äsche Döbel Hasel Koppe).

Der Eintrag wurde amtlich genehmigt und der Kies ist zertifiziert!

Federführend in Antrag und Ausführung dieser Maßnahme war Karsten Schmidt, Klimaanpassungsmanager der Stadt Kahla, unterstützt vom Bauhof Kahla sowie Sportfreunden des Sportanglerverein Kahla.

Die bereits eingebrachten 65 Tonnen sind der Beginn, es müsste jedes Jahr nachgeschüttet werden um möglichst eine 40-70cm starke wasserdurchspülte Kiesschicht (Interstitial) aufzubauen, so entsteht ein Jungfischhabitat

Dank an alle Beteiligten!

Ralf Wohllebe 

Gewässerwart des SAV Kahla 1924