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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 1/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"
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Bekanntmachung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken

für Birx, Erbenhausen, Frankenheim und Melpers

Flurneuordnung Nordheim v.d.Rhön 5

Gemeinde Nordheim v.d.Rhön, Landkreis Rhön-Grabfeld

Gz. LD-A - A 7566 - 2474

Ausführungsanordnung

Im Verfahren Nordheim v.d. Rhön 5 wird die Ausführung des Zusammenlegungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 15.02.2023 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.

Die Änderungen der Gemeindegrenzen treten am 01.04.2023 in Kraft.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.

Gründe

Der Zusammenlegungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.

Der Zusammenlegungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Str. 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten ab dem 16.01.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.

(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554)

Würzburg, 22.12.2022

gez. Manfred Stadler

Baudirektor