Flurneuordnung Nordheim v.d.Rhön 5
Gemeinde Nordheim v.d.Rhön, Landkreis Rhön-Grabfeld
Gz. LD-A - A 7566 - 2474
Im Verfahren Nordheim v.d. Rhön 5 wird die Ausführung des Zusammenlegungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 15.02.2023 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
Die Änderungen der Gemeindegrenzen treten am 01.04.2023 in Kraft.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Gründe
Der Zusammenlegungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.
Der Zusammenlegungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
| Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken | |
| Zeller Str. 40, 97082 Würzburg | |
| (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg) |
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten ab dem 16.01.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554)
Würzburg, 22.12.2022
gez. Manfred Stadler
Baudirektor