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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 1/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"
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Bekanntmachung der Ordnungsverwaltung

Aus aktuellem Anlass weist die Ordnungsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ auf Folgendes hin:

1. Parkende Fahrzeuge behindern Winterdienst

Wir bitten die Fahrzeughalter darum den kommunalen Winterdienst nicht bei der Schneeräumung zu behindern. Fahrzeuge sind möglichst auf den eigenen Grundstücken und nicht auf öffentlichen Straßen abzustellen.

In zugeparkten Straßen ist ein ordnungsgemäßer Winterdienst durch Räumfahrzeuge nicht oder nur eingeschränkt möglich. Dies wiederum birgt ein erhöhtes Gefahrenpotential und sorgt zudem noch zur Verärgerung der Bürger und anderer Kraftfahrer.

2. Räum- und Streupflicht

Entsprechend der Satzungen über die Straßenreinigung wird darauf hingewiesen, dass die Gehwege und Straßen von Schnee und Eis frei zu halten sind und dass das Lagern von Schnee auf öffentlichen Straßen nicht gestattet ist.

Haftung

Bei Nichterfüllung der Räum- und Streupflicht haften die Anlieger für entstehende Schäden. Ferner droht dem Verpflichtenden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nebst evtl. Bußgeld.

Um Kenntnisnahme und Beachtung der vorstehenden Bekanntmachung dürfen wir, auch in Ihrem eigenen Interesse bitten.

Vielen Dank!

Ordnungsverwaltung

Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“