Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Frankenheim mit folgenden Festlegungen zu
| • | § 6 Abs. 2 Ziffer 3 | … Erwerb von Grundstücken und Vermögensgegenständen im Wert bis zu 10.000 € |
| • | § 10 Abs. 1 Satz 1 | Sitzungsgeld - gem. Vorschlag der Verwaltung |
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Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister die Genehmigung zur Auftragsvergabe des 1. Nachtragsangebotes der Firma Metallbau Beck GmbH, Reichenhäuser Straße 29, 98634 Frankenheim für das Los 1 Metallbau und Verglasung in Höhe von 15.368,85 €, zu erteilen.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt nachträglich der Beauftragung zur Lieferung der Funktechnik durch das Musikhaus Kram, Neue Straße 32, 36466 Dermbach OT Zella mit dem Auftragswert in Höhe von 3.683,80 € (brutto) zuzustimmen.
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Beschluss - Korrektur zur Auftragsvergabe -frankenheim.digital#Netzwerke für die Zukunft -Los 1 Hardware/Technik: Der Gemeinderat beschließt die korrigierte Auftragssumme in Höhe von 21.847,21 € und stimmt gleichzeitig der bereits beauftragten Lieferung von Hardware zu vorgenannten Konditionen zu.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt, die Ausschreibung „Erneuerung der Waschtische“ aufzuheben. Der Leistungsumfang wird neu ausgeschrieben und beschränkt sich auf die Materiallieferungen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Eigenleistung. Die Vorgehensweise ist mit dem Fördermittelgeber abgestimmt.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt, der 2. Änderung des Bebauungsplans „Kapellenberg“ der Stadt Fladungen vom 10.10.2022 zuzustimmen.
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Der Gemeinderat genehmigt die außerplanmäßigen Ausgaben für die Anschaffung von LED Lampen für die Hochrhönhalle in Höhe von 3.237,06 €.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt den ersten Entwurf der Straßenplanung der Karolinenstraße mit folgenden Festlegungen:
| 1. | Bauende - der Kreuzungsbereich Karolinenstraße/Brücknerstraße soll miteinbezogen werden |
| 2. | Auf der Schotterfläche unterhalb des Karolinenheimes soll eine Pflasterfläche entstehen (Hierzu ist eine Absprache mit der Kirchgemeinde und dem DE-Berater erforderlich.) |
| 3. | Im Bereich der Einmündung des oberen Teilstücks auf Höhe des Karolinenheims soll eine Wasserrinne durchgezogen werden |
Die rebo consult Ingenieurgesellschaft GmbH ist umgehend mit der Überarbeitung der Entwurfsplanung zu beauftragen.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt, die Elektroarbeiten Bauhof im Rahmen einer freihändigen Vergabe auszuschreiben. Ausführungsfrist bis 31.05.2023. Vorher sind mit dem Planungsbüro noch Detailfragen zur Beleuchtung zu klären (Art, Anzahl und Anordnung der Lampen).
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Der Gemeinderat beschließt, die eingeplanten Fördermittel (Klimaschutz) zur Mitfinanzierung durch im Haushalt 2022 eingestellte Mittel für Spielgeräte (Kita) zu kompensieren, welche in 2022 nicht zum Tragen kommen. Die Mittel für die Spielgeräte werden im Haushalt 2023 neu veranschlagt.
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Der Gemeinderat beschließt, die noch fehlenden Straßenlampen an die bereits vorhandenen anzupassen (einfache Kofferleuchten mit LED-Leuchtmittel und verzinkten Masten).
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Der Gemeinderat genehmigt überplanmäßige Ausgaben im Deckungskreis 0009 - Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 4000 €.
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Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für die freiwillige Feuerwehr: Nach dem Besichtigungstermin wird man sich mit der Einsatzabteilung der FFW absprechen und die Entscheidung wird an den Gemeinderat weitergegeben. Für den Fall, dass der Kaufentschluss in diesem Rahmen getroffen wird, werden der Bürgermeister und der Stellvertreter ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen.
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Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der finanziellen Beteiligung am Projekt „Trainingsplatz / Bolzplatz“: Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 5.500 € durch im Haushalt 2022 eingestellte Mittel für Spielgeräte (Kita) bereitzustellen, welche in 2022 nicht zum Tragen kommen. Die Mittel für die Spielgeräte werden im Haushalt 2023 neu veranschlagt.
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