Titel Logo
Rhöner Nachrichten
Ausgabe 1/2023
Gemeinde Oberweid
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Oberweid vom 12.12.2022

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben für den Fahrzeugunterhalt im Bauhof in Höhe von ca. 5.000 €.

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßigen Ausgaben für die Gewerbesteuerumlage im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von ca. 9.200 €.

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

Der Gemeinderat genehmigt die außerplanmäßigen Ausgaben für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in Höhe von 3.974, 84 €.

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

Der Gemeinderat stimmt über den vorliegenden Haushaltsplan für die Kindertagesstätte - Wirtschaftsjahr 2023 mit einer Jahresumlage von 286.616,84 € (11 x monatlich 23.884,73 € + 1 x 23.884,81 €) ab.

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

Der Gemeinderat stimmt über die vorliegende Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab.

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

Der Gemeinderat stimmt über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2026 der Gemeinde Oberweid ab.

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberweid hat den Entwurf zur 5. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungkonzeptes 2018 bis 2028 zur Kenntnis genommen und bestätigt.

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberweid beschließt, den Auftrag für die Vermessung der Wegeparzellen auf den Grundstücken Flurstück Nr. 423/3 und 515/6 in Höhe von 3.801,60 € an das Vermessungsbüro Heiko Eckardt, Werrastraße 11 in 98617 Meiningen zu vergeben.

5 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

0 Stimmenthaltungen

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oberweid in vorliegender Form.

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

Der Gemeinderat erteilt sein Einverständnis zur Errichtung eines Funkmastes auf den Ausgleichsflächen im B-Plan- Gebiet der Deutschen Funkturm GmbH - Flur 10 - Flurstück 2587, 2588 und 2589.

Alle damit verbundenen Genehmigungen bzw. Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Stimmenthaltung