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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 1/2023
Gemeinde Birx
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Zahlungserinnerung für Grundsteuer, Hundesteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Birx

zum Fälligkeitstermin 15. Februar 2023

Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:

die Grundsteuer A und B,

die Hundesteuer

und die Gewerbesteuer

der 15. Februar 2023

Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.

Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe des Kassenzeichens auf nachstehendes Konto der Gemeinde Birx zu überweisen:

IBAN:

DE89 8405 0000 1305 0084 87

BIC:

HELADEF1RRS  — Rhön-Rennsteig-Sparkasse

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1(eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung (AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.

Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung. Einlegung eines Widerspruches ändert nichts an der fristgerechten Zahlungsfrist.

Kaltennordheim, den 23.01.2023

gez. Steffen Hohmann

Bürgermeister