Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:
| die Grundsteuer A und B, | |
| die Hundesteuer | |
| und die Gewerbesteuer | der 15. Februar 2023 |
Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.
Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe des Kassenzeichens auf nachstehendes Konto der Gemeinde Birx zu überweisen:
| IBAN: | DE89 8405 0000 1305 0084 87 |
| BIC: | HELADEF1RRS — Rhön-Rennsteig-Sparkasse |
Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1(eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung (AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.
Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung. Einlegung eines Widerspruches ändert nichts an der fristgerechten Zahlungsfrist.
Kaltennordheim, den 23.01.2023
gez. Steffen Hohmann
Bürgermeister