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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Gemeinde Birx
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Zahlungserinnerung für Grundsteuer, Hundesteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Birx zum Fälligkeitstermin 15. Februar 2024

Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:

die Grundsteuer A und B,

die Hundesteuer

und die Gewerbesteuer  —  der 15. Februar 2024

Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.

Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe des Kassenzeichens auf nachstehendes Konto der Gemeinde Birx zu überweisen:

IBAN:

DE89 8405 0000 1305 0084 87

BIC:

HELADEF1RRS

Rhön-Rennsteig-Sparkasse

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1(eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung(AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.

Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung. Einlegung eines Widerspruches ändert nichts an der fristgerechten Zahlungsfrist.

Kaltennordheim, den 23.01.2024

gez.

Steffen Hohmann

Bürgermeister