Titel Logo
Rhöner Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung im Auftrag des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen für die Stadt Kaltennordheim sowie die Gemeinden Birx und Oberweid

Information zum Beschluss und der Genehmigung der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen (GS-WBS) vom 27.11.2024

Der Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen informiert über den Beschluss und die Genehmigung der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen (GS-WBS) vom 27.11.2024

1.

Mit Beschluss V-01/2024 hat die Verbandsversammlung des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen am 30. Oktober 2024 die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) beschlossen.

2.

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Wartburgkreises hat mit Bescheid Aktenzeichen: 17 500 G 421-431/24 (Le) vom 18.11.2024 die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung vom 27.11.2024 rechtsaufsichtlich genehmigt.

3.

Die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen (GS-WBS) vom 27.11.2024 wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 50 am 09.12.2024 bekannt gemacht.

Bad Salzungen, den 07.01.2025

gez. Pagel

Werkleiter

6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen (GS-WBS) vom 11. November 2005

Aufgrund der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288), erlässt der Wasser und Abwasser-Verband Bad!!!! BILDFEHLER - BILD NICHT VERFÜGBAR!!!! Salzungen folgende Satzung:

Artikel 1 - Änderungen

Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen (GS-WBS) vom 11. November 2005, zuletzt geändert durch die 5. Änderungs-satzung vom 8. November 2022, wird wie folgt geändert:

1) § 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Die Grundgebühr beträgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Umsatzsteuer (zurzeit 7 %) bei der Verwendung von Wasserzählern mit

Dauerdurchfluss

Q3 m 3/Stunde

Grundgebühr

€/Monat

(netto)

Umsatzsteuer

7%

€/Monat

Grundgebühr

€/Monat

(brutto)

bis Q3  —  4

16,00

1,12

17,12

bis Q3  —  10

40,00

2,80

42,80

bis Q3  —  16

64,00

4,48

68,48

bis Q3  —  25

100,00

7,00

107,00

bis Q3  —  63

252,00

17,64

269,64

bis Q3  —  100

400,00

28,00

428,00

bis Q3  —  250

1.000,00

70,00

1.070,00

2) § 5 Abs. 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

(2) Satz 3: Im Übrigen entsteht die Grundgebührenschuld mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteiles der Monatsgrundgebührenschuld neu.

Artikel 2 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Bad Salzungen, den 27. November 2024

gez. Bohl

Verbandsvorsitzender  —  (Siegel)