Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ in angepasster Form.
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025.
Die Gemeinschaftsversammlung stimmt über den vorliegenden Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 - 2028 der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ ab.
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ beschließt gem. §80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen von 2018 - 2021.
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ beschließt gem. §80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO die Entlastung der Gemeinschaftsvorsitzenden bzw. der Beigeordneten.