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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 1/2026
Stadt Kaltennordheim
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Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates Kaltennordheim vom 16.12.2025

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2025 in der Haushaltsstelle 91000.97790 für die vollständige Rückzahlung des Kommunaldarlehens 8001011450 bei der Thüringer Aufbaubank in Höhe von 18.718,03 €.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beruft für die am 15.03.2026 stattfindende Wahl des/ der hauptamtlichen Bürgermeisters/in der Stadt Kaltennordheim, Herr Steven Gutmann zum Wahlleiter und Frau Anika Herbarth zur stellvertretenden Wahlleiterin.

Der Stadtrat beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von maximal 0,25 € je Tag. Mit diesem Zuschuss sollen die Kosten für die Frühstücksmahlzeit auf 0,85 € je Tag sowie für die Vespermahlzeit auf 0,95 € je Tag für die Eltern begrenzt werden. Der Zuschuss wird nur insoweit gewährt, als der jeweilige Kostenbetrag vom Träger auf Grundlage einer ordnungsgemäßen Kostenkalkulation unter Einhaltung der Vorgaben des § 29 Abs. 3 ThürKitaG ermittelt wurde und die entsprechenden Beträge in Satz 1 überschreitet. Der Zuschuss gilt für alle Kindertageseinrichtungen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Kaltennordheim. Diese Regelung tritt ab 01.12.2025 in Kraft.

Der Stadtrat beschließt die Beschaffung eines neuen Mähauslegers einschließlich Mulcher von der HFT GmbH, 99974 Mühlhausen zum Angebotspreis von 65.807,00 € brutto, für den städtischen Bauhof.

Der Stadtrat beschließt die Beschaffung eines neuen Tandem-Baumuldenkippers „Pronar T 679/3“ vom Landmaschinenhandel Michael Reichardt, 98634 Erbenhausen, zum Angebotspreis von 19.623,10 € brutto, für den städtischen Bauhof.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt gem. § 36a BauGB unter der Bedingung eines Abschlusses einer Erschließungsvereinbarung (Herstellung Überfahrt, Straßenbeleuchtung, Winterdienstleistung) dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses auf dem Flurstück Nr. 490/2 in der Flur 4 der Gemarkung Klings zuzustimmen.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Zustimmung zum Gebietswechsel des Wirtschaftshofes 2, 36452 Kaltennordheim von der Gemarkung Zella, Flur 4, Flurstück Nr. 513/5 in die Gemarkung Andenhausen. Die Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ hat die entsprechenden rechtlichen Schritte vorzubereiten.

Beschluss über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Kies“ in der Gemarkung Klings nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

01

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Kies“ in der Gemarkung Klings, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand von 14.11.2025 gebilligt.

02

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und Satz 2 BauGB gibt die Stadt Kaltennordheim im vereinfachten Verfahren der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist.

In der Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB darauf hinzuweisen,

1.

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,

3.

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

4.

welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen bestehen.

03

Im vereinfachten Verfahren wird entsprechend § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen.

04

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Kies“ in der Gemarkung Klings, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

05

Die Unterlagen (Ergänzungssatzung und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden auch auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ unter https://vghoherhoen.de bekanntgemacht.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks Nr. 606, Flur 5 in der Gemarkung Klings mit einer Größe von ca. 27 m² an die Eheleute Madeleine und Adrian Steiner, Untere Dorfstraße 3 in 36452 Kaltennordheim zum aktuell gültigen Bodenrichtwert in Höhe von 13,00 €/m² zu verkaufen.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks Nr. 1450, Flur 5 in der Gemarkung Klings mit einer Größe von ca. 94 m² an die Eheleute Theresa und Tobias Hüther, Kirchbergstraße 4 in 36452 Kaltennordheim zum aktuell gültigen Bodenrichtwert in Höhe von 13,00 €/m² zu verkaufen. Eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Wasser- und Abwasserverbandes Bad Salzungen ist eintragen zu lassen.