Titel Logo
Rhöner Nachrichten
Ausgabe 1/2026
Gemeinde Frankenheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Veröffentlichung

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemeinde Frankenheim in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Hauptstr. 18, 36452 Kaltennordheim.

Der Gemeinderat Frankenheim hat in der Sitzung vom 02.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Ortskern Frankenheim - Teilbereich I. gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Ortskern Frankenheim - Teilbereich I. für das Gebiet

Mit der vorliegenden Bauleitplanung sollen planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, um den Ortskern der Gemeinde Frankenheim zu stärken und zu stabilisieren. Die Standort- und Lebensqualität der Gemeinde Frankenheim soll nachhaltig verbessert werden. Insgesamt sollen Grünflächen erhalten und ausgebaut werden. Des Weiteren soll die Allgemeine Daseinsvorsorge verbessert werden.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke (auch teilweise): 428/27 524 1476/9 1494/43 24/4 428/22 636/5 1476/7 1494/37 24/3 428/23 636/2 1475/2 1114/1 26/7 472/1 1436 24/5 1072/1 27/1 637/5 636/4 11/2 19/2 26/6 637/7 636/3 12/6 18/4 28 637/6 25/2 12/8 1058/1 29 1494/28 147/10 12/5 1058/2 26/3 1494/29 1476/5 12/7 15 147/15 147/26 1494/42 13/8 1494/39 26/1 636/6 636/7 636/8 1128 1127 523/1 522 523/2 147/25 1494/30 1474/1 1494/31 1474/2 1474/3 25/3 1476/10 1111 13/4 11/1 1494/32 23 13/9 13/7 13/10 14/1 18/2 14/3 19/3 20 14/4 22 21 1476/8 1475/1 1415 635 1494/44 523/3 10 1071

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die Planung dient der Innenentwicklung des Ortskerns der Gemeinde Frankenheim. Der Bebauungsplan begründet kein Vorhaben, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder ThürUVPG unterläge.

und die Begründung werden im Internet unter www.vghoherhoen.de vom 30.01.2026 bis einschließlich 05.03.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: Auslegung der Unterlagen werden in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Bauverwaltung (1.OG), Zimmer 13, Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim während nachstehender Öffnungszeiten:

sowie nach besonderer Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

Im o.g. Veröffentlichungszeitraum sind die auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über www.frankenheim-rhoen.de ersichtlich.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an h.buettner@vghoherhoen.de und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Frankenheim in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Ortskern Frankenheim - Teilbereich I. unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Ortskern Frankenheim - Teilbereich I … nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Es erfolgt keine Umweltprüfung. Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 (1) BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) wurde in Anwendung des § 13a (2) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr.1 BauGB ebenfalls verzichtet.

Folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen werden mit veröffentlicht:

„Anlage 1 zur Begründung BP Ortskern Frankenheim - Teilbereich I - Vorprüfung Umweltauswirkungen“ über die Internatportale einsehbar.

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.frankenheim-rhoen.de eingestellt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem § 16 ThürDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Frankenheim, den 20.01.2026

Ort, Datum

Schmitt, Bürgermeister  —  (Siegel)

Anlagen im Internetportal einsehbar:

  • Entwurf Bebauungsplan Ortskern Frankenheim - Teilbereich I
  • Begründung zum Bebauungsplan Ortskern Frankenheim - Teilbereich I
  • Anlage 1 zur Begründung BP Ortskern Frankenheim - Teilbereich I - Vorprüfung Umweltauswirkung