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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Gemeinde Frankenheim
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2. Änderungssatzung Hauptsatzung Frankenheim

2. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Gemeinde Frankenheim/Rhön

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim/Rhön in seiner Sitzung am 05. September 2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Frankenheim/Rhön beschlossen:

§ 1

§ 10 Entschädigungen

Abs. 6 ändert sich wie folgt:

Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit nach Maßgabe der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

-

der ehrenamtliche Bürgermeister von

1.667,41 Euro,

-

der ehrenamtliche Beigeordnete

416,85 Euro.

§ 2

Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.