Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberweid in seiner Sitzung am 15.11.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oberweid beschlossen:
§ 1
§ 6 Abs. 2 Ziffer 5. wird wie folgt geändert:
5. die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung wahrzunehmen, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Zu den einfachen Geschäften der laufenden Verwaltung gehört auch der Erwerb von Grundstücken und Vermögensgegenständen im Wert bis zu 5.000 € im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Entscheidung darüber, welche Verwaltungsgeschäfte im Übrigen einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung sind, trifft der Bürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.