Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil 12023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Das heißt:
Ab dem 01. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen!
Es gelten dann nur noch Personalausweise oder elektronische Reisepässe.
Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.
Ein Kinderreisepass, der noch vor dem 31.12.2023 beantragt oder verlängert wird, behält seine Gültigkeit noch bis zum Ablauf eines Jahres.
Der Kinderreisepass kostet noch bis Ende des Jahres 13.- Euro, eine Verlängerung oder Aktualisierung eines vorhandenen und noch gültigen Kinderreisepasses ist ebenfalls möglich und kostet 6.- Euro.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Ein elektronischer Reisepass wird benötigt bei Reisen außerhalb der EU.
Bitte beachten Sie auch, dass hierfür eine Antragsfrist von 14 Tagen beim Personalausweis und 4 Wochen beim elektronischen Reisepasses eingeplant werden muss!
* TIPP: Erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt auf den Seiten des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de über die Einreisebestimmungen. Dort erhalten sie auch notwendige Informationen und wichtige Hinweise.
KOSTEN:
| * | bis einschließlich zum 24. Lebensjahr kostet ein Personalausweis 22,80 Euro und ein elektronischer Reisepass 37,50 Euro, beide sind jeweils 6 Jahre gültig |
| * | ab dem 24. Lebensjahr kostet ein Personalausweis 37.- Euro und ein elektronischer Reisepass 60.- Euro, beide sind jeweils 10 Jahre gültig |