Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim/Rhön in seiner Sitzung am 27.11.2024 die folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Frankenheim/Rhön beschlossen:
§ 1
(1) § 10 Abs. 1 lautet wie folgt neu:
Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats als Entschädigung ein dynamisches Sitzungsgeld in Höhe des Mindestbetrages, gemäß § 2 Abs. 5 Satz 2 ThürEntschVO i.V.m. der jährlich entsprechend veröffentlichten Preisentwicklungsrate nach § 26 Abs. 3 des Thüringer Abgeordnetengesetzes, aufgerundet auf volle Euro, für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats.
§ 2
Inkrafttreten
Diese 3. Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Frankenheim/Rhön, den 06.12.2024
Alexander Schmitt
Bürgermeister — (Siegel)