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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 10/2024
Gemeinde Oberweid
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Amtliche Bekanntmachungen

3. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung

der Gemeinde Oberweid

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberweid in seiner Sitzung am 20.11.2024 die folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oberweid beschlossen:

§ 1

(1) § 9 Abs. 1 lautet wie folgt neu:

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 30,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats.

§ 2

Inkrafttreten

Diese 3. Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Oberweid, den 06.12.2024

Tino Hencl

Bürgermeister  —  (Siegel)