Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für die Ausstattung der Theke in der Hochrhönhalle
Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Ausstattung der Hochrhönhalle in Höhe von 5.000 €. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus Mitteln der Haushaltsstelle 77000.95000 -Hofbefestigung Bauhof). Die Hofbefestigung Bauhof wird in 2025 nicht mehr umgesetzt, die Mittel werden im Haushalt 2026 neu veranschlagt.
Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von zusätzlichen Verkehrsspiegeln
Die genannten Standorte (Reichenhäuser Straße, Karolinenstraße, Brücknerstraße u. Sophienstraße) werden in Augenschein genommen und die technische Umsetzbarkeit wird geprüft.
Beratung und Beschlussfassung über den Förderantrag zum Betrieb eines Bürgerbusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt, Fördermittel für das Jahr 2026 zum Betrieb eines Bürgerbusses gem. Förderrichtlinie des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu beantragen.
0 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 1 Stimmenthaltungen
Informationen zum aktuellen Stand der Bauleitplanung "B-Plan Ortskern Frankenheim - Teilbereich I" und Festlegung der weiteren Vorgehensweise; Beschlussfassung über den Vorentwurf
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Ortskern Frankenheim“ - Teilbereich I gem. vorliegendem Plan vom 11.11.2025 des Büros HSP Mellrichstadt. Die offene Frage zu den Bebauungsgrenzen im Mischgebiet 2 rechts neben der Kirche wird mit dem Planungsbüro zeitnah geklärt, sodass zur nächsten Gemeinderatssitzung der Entwurf zum Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
Beratung und Beschluss zur Umschuldung oder Prolongation eines Kommunaldarlehens - 93.270,96 €
Der Gemeinderat beschließt, den zum 30.11.2025 fälligen Restbetrag des bestehenden Kommunaldarlehens in Höhe von 93.270,96 € erneut umzuschulden. Es wird ein Annuitätendarlehen bei der Rhön-Rennsteig-Sparkasse mit einem Festzinssatz von nominal 2,987 % p.a. (effektiv 3 % p.a.) und einer Laufzeit von 5 Jahren aufgenommen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Verträge und Unterlagen zur Umschuldung zu unterzeichnen.
Fördermittel - Klimapakt
An die Verwaltung geht der Auftrag, die noch verfügbaren Mittel zu ermitteln, welche dann für den Austausch der Fenster im Gemeindezentrum genutzt werden sollen.