Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBI. S. 414, 415) hat der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen in seiner Sitzung am 13.12.2022 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Erbenhausen beschlossen:
§ 1
(1) § 5 Einwohnerversammlung lautet wie folgt neu:
„§ 5 Einwohnerversammlung und -fragestunde"
(2) nachfolgender Absatz 4 wird neu hinzugefügt
(4) Bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats findet in der Regel eine Einwohnerfragestunde statt. Es können Anfragen gestellt, sowie Anregungen und Vorschläge zu gemeindlichen Themen unterbreitet werden, die allgemein in öffentlicher Sitzung behandelt werden und in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen.
Jede Frage und dazugehörige Antwort sollen nicht mehr als fünf Minuten in Anspruch nehmen. Die Einwohnerfragestunde soll insgesamt nicht mehr als fünfzehn Minuten dauern.
Die Anfragen sollen dem Bürgermeister schriftlich möglichst drei Arbeitstage vor der Sitzung vorliegen. Sie können auch dem Bürgermeister oder in der Verwaltung mündlich vorgetragen und zu Protokoll gegeben werden. Es ist auch möglich, die Frage erst in der Fragestunde zu stellen. Die Anfrage kann in der Gemeinderatssitzung vorgelesen und kurz begründet werden. Die Antworten erfolgen soweit wie möglich in der Fragestunde, ansonsten hat der Bürgermeister innerhalb eines Monates eine schriftliche Antwort zu geben.
Eine Aussprache findet nicht statt.
§ 2
§ 5a „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen" wird neu hinzugefügt und lautet wie folgt:
§ 5a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung erfolgt in der Regel durch die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gern. § 5 oder in Form von Umfragen bei Kindern und Jugendlichen.
Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.
§ 3
(1) § 11 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 24,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats.
(2) § 11 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
(5) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 30,00 Euro.
(3) in § 11 Abs. 6 werden die Aufwandsentschädigungen wie folgt neu festgesetzt:
| - | der ehrenamtliche Bürgermeister von | 1.100,00 Euro |
| - | der ehrenamtliche Beigeordnete von | 275,00 Euro |
§ 4
Inkrafttreten
Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Erbenhausen, den 02.02.2023 — Siegel
Tino Scherer
Bürgermeister