Vorbehaltlich erfolgreicher Probefahrt beschließt der Gemeinderat, das vorgestellte Fahrzeug LF 16/8, MAN, Aufbau Ziegler, Fa. Zech, Eichenzell, zum Preis von 18.500 € zu kaufen. Die vorhandenen Fahrzeuge W 50 und Magirus werden verkauft. Die Vorgehensweise ist mit der Einsatzabteilung abgesprochen.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt den vorgelegten Entwurf der Straßenplanung der Karolinenstraße vom 09.01.2023. Der DE-Fördermittelantrag ist von der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ vorzubereiten und bis zum 13.01.2023 beim Thüringen Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR), Außenstelle Meiningen einzureichen.
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Die Modalitäten der vom Land zu erwartenden Erstattungen / Ausgleichsleistungen für Straßenbaumaßnahmen sind zu prüfen.
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Der Gemeinderat legt folgenden Zeitrahmen fest:
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Der Gemeinderat erklärt sich mit der vorgelegten Vorgehensweise zur Bildung von Haushaltsresten im Haushaltsjahr 2022 sowie die nochmalige Übertragung von Haushaltsresten aus den Vorjahren einverstanden.
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Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der Kreditaufnahme für die Erschließung des Baugebietes „An der Schule“: Der Gemeinderat beschießt, die Verwaltung zur Krediteinholung zur nächsten Sitzung zu beauftragen. Verschiedene Tilgungsvarianten mit auszuschreiben:
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Der Gemeinderat beschließt, mit Unterstützung des Planungsbüros Kehrer & Horn, Suhl, den derzeitigen Flächennutzungsplan aus Sicht der Gemeinde Frankenheim überprüfen zu lassen.
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Der Gemeinderat beschließt, die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Hochrhönhalle neu zu erlassen. Dabei wird folgende Änderung zur bisherigen Nutzungs- und Entgeltordnung eingearbeitet:
„§ 5 - Erstattung der Betriebskosten / Ersatz von Inventar“ erhält folgende Fassung:
Der Stromverbrauch wird dem jeweiligen Nutzer als Nebenentgelt in Rechnung gestellt. Den anzusetzenden Preis pro kw/h setzt die Verwaltung in Absprache mit dem Bürgermeister auf Grundlage des aktuellen Verbrauchspreises inkl. anteiliger Grundgebühr fest und überprüft diesen regelmäßig.
Zur Ermittlung des Stromverbrauches wird der Zählerstand des Stromzählers jeweils bei der Übergabe (Aufnahme der Nutzung) und der Abnahme (Ende der Nutzung) abgelesen - auf Wunsch im Beisein des Nutzers.
Bei Nutzung der Schankanlage werden dem Nutzer die Kosten für die Reinigung in Rechnung gestellt.
Beschädigtes oder fehlendes Inventar (z.B. Gläser, Geschirr, etc.) werden von der Gemeinde wiederbeschafft und dem Nutzer in Rechnung gestellt.
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