In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Kaltennordheim am 31.01.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim genehmigt die Niederschrift zur Stadtratssitzung vom 20.12.2022.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Kaltennordheim in vorliegender Form.
Der Stadtrat beschließt den Erlass von Kindergartengebühren wie folgt:
| 1.) | Eltern, deren Kinder einen kommunalen Kindergarten am 01.03.2023 mindestens 3 Monate und maximal 11 Monate beitragspflichtig besucht haben, erhalten im Juni 2023 eine vollständige Befreiung von den Kindergartenbenutzungsgebühren. |
| 2.) | Eltern, deren Kinder einen kommunalen Kindergarten am 01.03.2023 mindestens 12 Monate und maximal 23 Monate beitragspflichtig besucht haben, erhalten im Juni, Juli und August 2023 eine vollständige Befreiung von den Kindergartenbenutzungsgebühren. |
| 3.) | Eltern, deren Kinder einen kommunalen Kindergarten am 01.03.2023 mindestens 24 Monate und maximal 35 Monate beitragspflichtig besucht haben, erhalten im Juni, Juli, August und September 2023 eine vollständige Befreiung von den Kindergartenbenutzungsgebühren. |
| 4.) | Eltern, deren Kinder einen kommunalen Kindergarten am 01.03.2023 mindestens 36 Monate und maximal 41 Monate beitragspflichtig besucht haben und ab September 2023 beitragsfrei werden, erhalten im Juni und Juli 2023 eine vollständige Befreiung von den Kindergartenbenutzungsgebühren. |
Der Stadtrat beschließt, dem DRK-Kreisverband Meiningen e. V. als Träger der Kindergärten in Kaltensundheim und Kaltenwestheim die Übernahme der Elternbeiträge in Höhe der am 31.01.2023 beschlossenen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Kaltennordheim zum 01.03.2023 zu empfehlen. Der vom Stadtrat festgelegte Essengeldzuschuss für die Kindergärten der Stadt Kaltennordheim wird in gleicher Höhe auch für die Kindergärten Kaltensundheim und Kaltenwestheim gewährt.
Die Stadt Kaltennordheim beantragt zum 01.05.2023 die Mitgliedschaft im „Kneipp Verein“ Ortsverband Bad Tabarz (Kneipp-Bund Landesverband Thüringen e.V.,Theodor-Neubauer Park 3 • 99891 Tabarz/Thür. Wald).
Beschluss über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans „Am Kies“ in der Gemarkung Klings nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
| 01 | Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Kies“ in der Gemarkung Klings, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand von 22.12.2022 gebilligt. |
| 02 | Der Öffentlichkeit sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Vorlage der Bauleitpläne nach § 6 oder § 10 Absatz 2 sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen. |
| 03 | Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Kies“ in der Gemarkung Klings, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsdauer können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. |
| 04 | Die Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auch auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ unter https://vghoherhoen.de eingesehen werden. |
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet - Am Arzberg“ der Stadt Geisa / OT Otzbach vom 09.01.2023 zuzustimmen.
Der Stadtrat beschließt, die nachstehenden Teilflächen der Grundstücke
| Gemarkung | Flur | Flurstück-Nr. | Lage | Größe |
| Kaltennordheim | 5 | 4425/1 | Feldabahn- straße | ca. 1.200 m² |
| 951/1 | ||||
| 950/2 | ||||
| 932 | ||||
| 4458/2 |
an die GAB Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, Im Westpark 15 in 35435 Wettenberg zu veräußern.
Ein entsprechender Kaufvertrag soll in Abstimmung mit allen Beteiligten und dem Notariat durch die Verwaltung erarbeitet werden. Alle mit dem Kaufvertrag verbundenen Kosten trägt die Käuferin.
Voraussetzungen für den Verkauf des Grundstücks und der Zustimmung zur Errichtung eines Drogeriemarktes sind:
| 1. | Visualisierung des geplanten Baukörpers in der Umgebung zur Abschätzung der Auswirkungen auf die umgebenden städtischen Grundstücke. |
| 2. | Abstimmung des Grunderwerbs mit der Nutzung des Festplatzes zum Heiratsmarkt |
| 3. | Abschluss des Kaufvertrags mit dem Rückauflassungsrecht, wenn für den geplanten Standort eine Baugenehmigung nicht erteilt wird. |
| 4. | Sanierung und dauerhafte Unterhaltung der Gewässerverrohrung |
| 5. | Prüfung der Schaffung einer Festplatzverteilung im Zuge der Baumaßnahme für den städtischen Festplatz |
Beschluss - neue Entgeltordnung und Vereinsförderung für die Nutzung von Versammlungsräumen der Stadt Kaltennordheim:
| • | Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Entgeltordnung für die Benutzung der Versammlungsräume der Stadt Kaltennordheim in vorliegender Fassung. |
| • | Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Gewährung eines Zuschusses für alle Vereine mit Sitz in Kaltennordheim in Höhe von 200,00 EUR für die Nutzung der Versammlungsräume der Stadt Kaltennordheim. Vereine, welche auch Jugendarbeit leisten, erhalten für diese Arbeit einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR. Der Zuschuss wird in Form eines Gutscheins gewährt, welcher ausschließlich im laufenden Kalenderjahr mit Entgelten der vorstehenden Entgeltordnung verrechnet wird. |
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die neue Entgeltordnung für die Nutzung des Freibades Kaltennordheim ab der Saison 2023 in vorliegender Form.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Prolongation eines Kommunalkredites in Höhe von 15.200,00 € mit einer Zinsfestschreibung bis zum 15.08.2032 (Laufzeitende) zu einem Zinssatz in Höhe von 3,01 % bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das Darlehen wird als Ratendarlehen mit halbjährlichen Tilgungsraten in Höhe von 800,00 € und halbjährlichen Zinszahlungen weitergeführt.