Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim hat am 31.01.2023 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans „Am Kies“ in der Gemarkung Klings gefasst.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Kies“ in der Gemarkung Klings, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 1.000 sowie der Begründung, wurde in der vorliegenden Fassung mit Stand von 22.12.2022 gebilligt.
Der Öffentlichkeit sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Vorlage der Bauleitpläne nach § 6 oder § 10 Absatz 2 sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Kies“ in der Gemarkung Klings, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Öffnungszeiten:
| Montag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr | |
| Dienstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und | 13.30 Uhr - 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr | |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und | 13.30 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
In der Zeit vom
06.03.2023 bis 14.04.2023
kann jedermann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.
Die Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auch auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ unter https://vghoherhoen.de eingesehen werden.
Kaltennordheim, 13.02.2023
Erik Thürmer
Bürgermeister