Aufgrund der Bestimmungen des Thüringer Jagdgesetz (ThJG) und der Satzung der Jagdgenossenschaft Klings sowie vorbehaltlich des Beschlusses in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 23.März 2023 kommt der gemeinschaftliche Jagdbezirk Klings zur Verpachtung.
Es handelt sich um einen Niederwildjagdbezirk
| Gesamtgröße: | 623,98 ha | |||
| davon befriedeter Bezirk: | 24,13 ha | |||
| Jagdfläche: | 599,85 ha | |||
| davon | ||||
| Waldfläche | 124,3 ha | |||
| Feldfläche | 361,97 ha | |||
| Wasserfläche | 2,72 ha | |||
| Sonstige Fläche | 110,83 ha | |||
| Abrundung | - | 26,61 ha | („Klingser Aue“ an Thüringer Forst) | |
| + | 16,34 ha | („Diedorfer Hut“ von Diedorf) | ||
| + | 3,83 ha | („Auf der Balsinsel“ von Empfertshausen) | ||
| Bejagbarer Fläche | 593,41 ha | |||
Die Hauptholzarten auf der Waldfläche im Jagdbezirk sind Nadelholz mit 60% (Fichte 81%, Lärche 2%), Laubholz mit 40% (Buche 10%, Esche 4%, Hartholzarten 3%).
Folgende Pachtbedingungen gelten:
Pachtdauer: 9 Jahre
Wildschadensersatz: Die Schadensersatzpflicht obliegt den Pächtern
Das Mindestgebot beträgt 3,50 € pro ha bejagbarer Fläche.
Die Bewerber müssen einen seit mindestens drei Jahre gültigen Jahresjagdschein besitzen. Die Verpachtung ist an mindestens einen jedoch maximal 3 Pächter (Pächtergemeinschaft), wovon mindestens einer seinen Hauptwohnsitz im Umkreis von 30 km (Luftlinie, gemessen vom Ortszentrum Klings) haben soll, vorgesehen. Die Verpächterin behält sich die Zuschlagserteilung vor und ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Die Pachtvergabe obliegt der Jagdgenossenschaftsversammlung.
Die Bewerbungen können schriftlich bis spätestens 23.03.2023 - 12.00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Stadt Kaltennordheim, Büro des Bürgermeisters, Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim, eingereicht werden. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit großer und deutlich lesbarer Aufschrift „Nicht öffnen - Angebot zur Ausschreibung Jagdbogen Klings“ einzureichen. Angebote per E-Mail oder nicht verschlossene bzw. nicht gekennzeichnete Angebote sind nicht zulässig und werden nicht gewertet.
Die Bewerbung soll folgende Unterlagen enthalten:
| 1.) | Aussagen zum Pächter/ zur Pächtergemeinschaft mit kurzen Lebenslauf | |
| 2.) | Jagdkonzept | |
| a. | Konzeption des Jagdbetriebs; | |
| b. | Konzeption zur kooperativen Zusammenarbeit mit Landwirten und Förstern (z.B. mobile Sitze an gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen und Naturverjüngungen im Wald); | |
| c. | Mögliche Aktivitäten und Ideensammlung für eine Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen; | |
| d. | Bereitschaft zur revierübergreifenden Drückjagd an einem gemeinsam festgelegten Termin (ja/nein); | |
| e. | Akzeptanz des Erholungsdruckes durch unterschiedliche Waldbesucher; | |
| f. | Angabe zur Verfügbarkeit eines jagdlich geführten Hundes; | |
| 3.) | Angaben zur bisherigen Jagderfahrung; | |
| 4.) | Erklärung zur vollständigen Übernahme von Wildschäden gem. den gesetzlichen Bestimmungen (durch Wild und Jagdbetrieb). Die Schäden können durch Eigenleistung oder durch Beauftragung von Dritten beseitigt werden; | |
| 5.) | Pachtpreis (ohne Umsatzsteuer) in € pro ha bejagbarer Fläche (Mindestgebot 3,50 €); | |
| 6.) | Kopie des gültigen Jagdscheins (bei Pächtergemeinschaft von jedem Pächter); | |
| 7.) | Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (bei Pächtergemeinschaft von jedem Pächter); | |
Für weitere Auskünfte zu den Pachtbedingungen und den Vergaberichtlinien steht der Bürgermeister unter der Telefonnummer 036966/778 10 gerne zur Verfügung.
gez.
Erik Thürmer
Bürgermeister
als Notjagdvorsteher