Die Ordnungsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ weist bezüglich der gebührenfreien Annahme von Pflanzenabfällen durch die Kommunen auf folgendes hin.
Folgende Pflanzenabfälle werden auf den kommunalen Grünschnittplätzen angenommen.
| - | Obstgehölz- und Heckenschnitt |
| - | Laub- und Blattabfälle, Kartoffelkraut |
| - | Grasschnitt |
| - | völlig abgeleerte Weihnachtsbäume |
Folgende Abfälle dürfen u. a. nicht auf den kommunalen Grünschnittplätzen entsorgt werden.
| - | Nahrungsmittel-, Küchen- und Schlachtabfälle |
| - | Baumstümpfe |
| - | Schnittholz, Balken, Bretter |
| - | Fenster, Türen, Gartenzäune |
| - | flüssige Abfälle |
| - | Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt |
Die Annahme von pflanzlichen Abfällen aus Land- und Forstwirtschaft, dem Erwerbsgartenbau und aus anderen Herkunftsbereichen (z. B. Industrie, Gewerbe, Dienstleistungsbereich) ist nicht zulässig.
Um Kenntnisnahme und Beachtung der vorstehenden Bekanntmachung dürfen wir bitten.
Ordnungsverwaltung
Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“