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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 2/2024
Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"
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Bekanntmachung der Ordnungsverwaltung

Die Ordnungsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ weist bezüglich der gebührenfreien Annahme von Pflanzenabfällen durch die Kommunen auf folgendes hin.

Folgende Pflanzenabfälle werden auf den kommunalen Grünschnittplätzen angenommen.

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Obstgehölz- und Heckenschnitt

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Laub- und Blattabfälle, Kartoffelkraut

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Grasschnitt

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völlig abgeleerte Weihnachtsbäume

Folgende Abfälle dürfen u. a. nicht auf den kommunalen Grünschnittplätzen entsorgt werden.

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Nahrungsmittel-, Küchen- und Schlachtabfälle

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Baumstümpfe

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Schnittholz, Balken, Bretter

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Fenster, Türen, Gartenzäune

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flüssige Abfälle

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Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt

Die Annahme von pflanzlichen Abfällen aus Land- und Forstwirtschaft, dem Erwerbsgartenbau und aus anderen Herkunftsbereichen (z. B. Industrie, Gewerbe, Dienstleistungsbereich) ist nicht zulässig.

Um Kenntnisnahme und Beachtung der vorstehenden Bekanntmachung dürfen wir bitten.

Ordnungsverwaltung

Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“