Titel Logo
Rhöner Nachrichten
Ausgabe 2/2024
Gemeinde Erbenhausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Erbenhausen/Rhön

Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Erbenhausen/Rhön folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 60.000 € festgesetzt.

§ 4

(nachrichtlich)

Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden auf Grundlage der derzeit gültigen Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr entsprechend festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

b.)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

140.000 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 27.02.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2024 in Kraft.

Erbenhausen, den 08.03.2024

Gemeinde Erbenhausen/Rhön