Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Erbenhausen/Rhön folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 858.400 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 441.900 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 60.000 € festgesetzt.
§ 4
(nachrichtlich)
Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden auf Grundlage der derzeit gültigen Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr entsprechend festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a.) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 270 v.H. |
| b.) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
140.000 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 27.02.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2024 in Kraft.
| Erbenhausen, den 08.03.2024 | Gemeinde Erbenhausen/Rhön |
| - Siegel - | T. Scherer Bürgermeister |