Auf Grund des § 52 Abs.2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), § 23 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) und des § 55 Abs.1 ThürKO erlässt die Gemeinschafts-versammlung der Verwaltungsgemeinschaft “Hohe Rhön“ folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.983.200 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 399.500 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs wird für die Mitgliedsgemeinden wie folgt festgesetzt:
| Gemeinde | Einwohner | Umlage/Einw. | VWHH - Umlage |
| Birx | 166 | 137 € | 22.742 € |
| Erbenhausen | 574 | 137 € | 78.638 € |
| Frankenheim | 1.040 | 137 € | 142.480 € |
| Kaltennordheim | 5.716 | 137 € | 783.092 € |
| Oberweid | 483 | 137 € | 66.171 € |
§ 5
Die Höchstgrenze für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
300.000 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung am 19.12.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Verwaltungsumlage sowie die Umlage für die Erstattung der Versorgungsbezüge ist mit ¼ des Jahresbetrages am 15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November 2024 zur Zahlung fällig.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2024 in Kraft.
Kaltennordheim, den 19.01.2024
| - Siegel - | E. Thürmer Gemeinschaftsvorsitzender Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ |