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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 2/2024
Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"
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Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“

Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 52 Abs.2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), § 23 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) und des § 55 Abs.1 ThürKO erlässt die Gemeinschafts-versammlung der Verwaltungsgemeinschaft “Hohe Rhön“ folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs wird für die Mitgliedsgemeinden wie folgt festgesetzt:

Gemeinde

Einwohner

Umlage/Einw.

VWHH - Umlage

Birx

166

137 €

22.742 €

Erbenhausen

574

137 €

78.638 €

Frankenheim

1.040

137 €

142.480 €

Kaltennordheim

5.716

137 €

783.092 €

Oberweid

483

137 €

66.171 €

§ 5

Die Höchstgrenze für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

300.000 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung am 19.12.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Verwaltungsumlage sowie die Umlage für die Erstattung der Versorgungsbezüge ist mit ¼ des Jahresbetrages am 15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November 2024 zur Zahlung fällig.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2024 in Kraft.

Kaltennordheim, den 19.01.2024