Die Haushaltssatzung der Gemeinde Erbenhausen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese wurde am 27.02.2024 vom Gemeinderat beschlossen und mit Bescheid vom 06.03.2024 vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen geprüft und bestätigt.
Die Ausfertigung erfolgte am 08.03.2024.
Die Haushaltssatzung enthält nach den §§ 59 Abs.4, 63 Abs.2 und 65 Abs.2 ThürKO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 25.03. bis 10.04.2024 während der üblichen Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ Gebäude II, in Kaltennordheim Wilhelm-Külz-Platz 2, Zimmer 16 öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Tino Scherer
Bürgermeister — Erbenhausen, den 22.03.2024