Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürK0) vom 16. August 1993 (GVBI. 5. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127) und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26.10.2019 (GVBI. S. 457), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 2020 (GVBI. S. 543) hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim/Rhön in der Sitzung am 18.12.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Frankenheim/Rhön (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) vom 06.07.2020 beschlossen:
§1
§ 2a wird neu eingefügt und lautet wie folgt:
§ 2a
Aufwandsentschädigung für die Brandsicherheitswache
| (1) | Die Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Frankenheim/Rhön erhalten für die Durchführung von Brandsicherheitswachen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7,00 € pro angefangene halbe Stunde. |
| (2) | Die Aufwandsentschädigung wird jeweils im Folgemonat auf Nachweis des Ortsbrandmeisters bzw. dessen Stellvertreters gezahlt. |
§ 2
Die 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.