Aufgrund des § 80 (4) ThürKO sind die festgestellten Jahresrechnungen 2018 - 2021 öffentlich bekanntzumachen.
Diese liegen zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 25.03.2024 bis zum 10.04.2024
während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ im Rathaus der Stadt Kaltennordheim, Wilhelm-Külz-Platz 2, Zimmer 16, öffentlich aus.
Zur Einsichtnahme liegen
| - | die geprüften Jahresrechnungen mit ihren Anlagen für die Jahre 2018 - 2021 der Gemeinde Erbenhausen, |
| - | der Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen 2018 - 2021 und die Entlastung der Bürgermeister der Gemeinde Erbenhausen sowie |
| - | die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen |
vor.
Erbenhausen, den 22.03.2024
gez. Tino Scherer
Bürgermeister
Gemeinde Erbenhausen