Aus aktuellem Anlass weist die Ordnungsverwaltung der Verwaltungs-gemeinschaft „Hohe Rhön“ auf folgendes hin.
Die Verschmutzungen durch Hundekot auf Straßen, Radwegen, Gehwegen, Parkplätzen, Spielplätzen, Grünanlagen usw. verärgern viele Bürger. Auf Grund dessen gehen häufig Beschwerden bei der Ordnungsverwaltung ein. Hundeexkremente sind zwar nicht die schlimmste Form der Umweltverschmutzung, aber eine der auffälligsten und ärgerlichsten - spätestens wenn sie am Schuh kleben - obwohl sie recht leicht zu vermeiden sind.
Gemäß § 13 Absatz 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der VGem. „Hohe Rhön“ (ObVO) dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht durch Kot von Haustieren verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet.
Beseitigen Sie den Kot Ihres Hundes daher bitte!
Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger sind für die Einhaltung dieser Bestimmung dankbar.
Zudem vermeiden Sie ein unnötiges Ordnungswidrigkeitenverfahren und eine evtl. damit verbundene Geldbuße.
Um Kenntnisnahme und Beachtung der vorstehenden Bekanntmachungen dürfen wir bitten.
Ordnungsverwaltung
Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“