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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 2/2025
Stadt Kaltennordheim
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Vollzug des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG)

Erlass einer Verordnung auf Grundlage des § 10 Abs. 1, 2 und 3 ThürLadÖffG - Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat für die Veranstaltungen

am 13. April 2025

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Ostermarkt

am 8. Juni 2025

(Pfingstsonntag)

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Kaltennordheimer Heiratsmarkt

am 3. Oktober 2025

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Herbstmarkt mit Wirtefest

jeweils von 12.00 bis 18.00 Uhr

am 16.01.2025 eine Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass erlassen.

Die Verordnung wurde im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen am 03.02.2025 veröffentlicht und ist damit rechtskräftig.