Am Mittwoch, den 18.03.2026 findet um 19:00 Uhr die Versammlung der Jagdgenossenschaft Birx im Dorfgemeinschaftshaus Birx statt.
Der Bürgermeister als Jagdnotvorsteher lädt alle Eigentümer bejagbarer Flächen der Jagdgenossenschaft Birx (Gemeinschaftsjagdbezirk Birx, 4/031) herzlich ein.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Beschlussfähigkeit |
| 3. | Beschluss der Satzungsänderung |
| 4. | Sonstiges |
Hinweise
Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Genossen oder seinen volljährigen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben. Ein Genosse kann nur zwei weitere durch Vollmacht vertreten.
(§ 8 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Birx vom 28.11.1991).
Mit freundlichem Gruß
Jagdnotvorsteher
Der Bürgermeister