Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Oberweid folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 972.100 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 326.100 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.932.400 €.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 310 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 495 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
160.000 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 21.01.2026 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Oberweid, den 05.02.2026
Gemeinde Oberweid / Rhön
Tino Hencl
Bürgermeister — Siegel