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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Gemeinde Oberweid
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Haushaltssatzung der Gemeinde Oberweid/Rhön Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Oberweid folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

972.100 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

326.100 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.932.400 €.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

310 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

495 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

160.000 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 21.01.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Oberweid, den 05.02.2026

Gemeinde Oberweid / Rhön

Tino Hencl

Bürgermeister —  Siegel