Planfeststellung für die Straßenbaumaßnahme
L 1124, OD Unterweid, Ersatzneubau der Brücke über die Weid
Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes
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| vom 07. Januar 2026 |
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| Az.: 5090-225-4348/223 |
der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit
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| vom 02.03.2026 bis einschl. 13.03.2026 |
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| in der Stadt Kaltennordheim, |
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| Bauamt in Kaltensundheim |
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Kaltennordheim, den 12.02.2026
Im Auftrag
(Unterschrift) — Siegel