Vollzug des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG);
Erlass einer Verordnung auf Grundlage des § 10 Abs. 1, 2 und 3 ThürLadÖffG -
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat für die Veranstaltungen
jeweils von 12.00 bis 18.00 Uhr
am 12.01.2026 eine Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass erlassen.
Die Verordnung wurde im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen am 13.02.2026 veröffentlicht und ist damit rechtskräftig.