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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Stadt Kaltennordheim
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Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass

Vollzug des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG);

Erlass einer Verordnung auf Grundlage des § 10 Abs. 1, 2 und 3 ThürLadÖffG -

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat für die Veranstaltungen

  • am 29.03.2026 - Ostermarkt
  • am 24.05.2026 (Pfingstsonntag) - Kaltennordheimer Heiratsmarkt
  • am 03.10.2026 - Wirtefest mit Herbstmarkt

jeweils von 12.00 bis 18.00 Uhr

am 12.01.2026 eine Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass erlassen.

Die Verordnung wurde im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen am 13.02.2026 veröffentlicht und ist damit rechtskräftig.