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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 3/2023
Gemeinde Erbenhausen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Gemeinde Erbenhausen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Haushaltsjahr 2023

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Erbenhausen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese wurde am 28.02.2023 vom Gemeinderat beschlossen und mit Bescheid vom 20.03.2023 vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen geprüft und bestätigt.

Die Ausfertigung erfolgte am 24.03.2023.

Die Haushaltssatzung enthält nach den §§ 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 65 Abs.2 ThürKO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 17.04. bis 02.05.2023 während der üblichen Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ Gebäude II, in Kaltennordheim Wilhelm-Külz-Platz 2, Zimmer 16 öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Erbenhausen, den 14.04.2023

Tino Scherer

Bürgermeister