In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Kaltennordheim am 28.03.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim genehmigt die Niederschrift zur Stadtratssitzung vom 31.01.2023.
Der Stadtrat beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die Weitergewährung eines Zuschusses zur Essensversorgung in Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Kaltennordheim sowie die Gewährung des Zuschusses auch für die Kindergärten Kaltensundheim und Kaltenwestheim, welche in Trägerschaft des DRK-Kreisverband Meiningen e. V. sind.
Der Zuschuss beträgt für eine Ganztagsversorgung 0,22 € pro Tag und für eine Halbtagsversorgung 0,19 € pro Tag. Der Zuschuss wird für das „Gesunde Frühstück“ gewährt. Wird dieses im Kindergarten nicht angeboten, kann der Zuschuss auch für die Mittagsversorgung gewährt werden.
Der Stadtrat stimmt über den Forstwirtschaftsplan 2023 für den Kommunalwald in Melpers ab.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Auftrag für die Durchführung von 4 VgV- und 2 UVgO-Verfahren für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung des Kulturhauses im OT Kaltensundheim“ in Höhe von 45.206,91 € an die DSK GmbH, Erfurter Straße 11 in 99423 Weimar zu vergeben.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, dem Entwurf des Bebauungsplans „Feriendorf Hüttenmühle“ der Stadt Geisa / OT Hüttenmühle vom 26.09.2022 zuzustimmen.
Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid „Winterunterstand für Kühe und Jungtiere (Stallverlängerung)“, Gem. Andenhausen, Fl. 4, Flst. 363, auf Grundlage § 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB zu erteilen.
Der Stadtrat beschließt, auf Grundlage des § 35 Abs. 2 BauGB, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB bzw. § 68 Abs. 1 ThürBO zum Antrag auf Vorbescheid „Neubau eines Holzgartenhauses“ auf dem Flurstück 1074, Flur 5, Gemarkung Kaltennordheim zu erteilen.
Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid „Neubau eines Rinderstalles einschließlich Futteranlage“ auf dem Flurstück 1397/1 in der Flur 11 der Gemarkung Kaltensundheim zu erteilen.
| 0 Ja-Stimmen | 11 Nein-Stimmen | 3 Stimmenthaltungen |
Der Stadtrat beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Erweiterung des Wertstoffhofes mit Grünschnittannahme (1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 02.11.2021) auf den Flurstücken 3769/5 und 3738/1, Flur 18, Gemarkung Kaltennordheim, zu erteilen. Ferner wird dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Auftrag für die Fußbodenarbeiten in der Kilianskirche an die Fa. Tischlerei Leutbecher aus 36452 Kaltennordheim OT Melpers zu vergeben.
Auftragssumme: 56.569,03 € (brutto)
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Auftrag für den Abbruch des Wohnhauses und die Gestaltung der Wanderparkplätze an die M. Weih GmbH & Co. KG aus 36466 Dermbach zu vergeben.
Gesamtauftragssumme: 49.172,64 € (brutto)
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, die Planungsleistungen Objektplanung und Brandschutz für den Dachgeschossausbau im Haus der Vereine Fischbach an das Büro B19 Architekten BDA, Nürnberger Straße 27 in 36456 Barchfeld-Immelborn zu vergeben. Entsprechend der Kostenschätzung der Nettobaukosten in Höhe von 145.000 € beträgt das vorgelegte Honorarangebot 36.692,46 €.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Auftrag zur Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes für das Klimaquartier „Dorfzentrum West“ im Ortsteil Kaltensundheim in Höhe von 140.042,18 € an die DSK GmbH, Erfurter Straße 11 in 99423 Weimar zu vergeben.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, die Planungsleistungen Objektplanung für die Fassadensanierung Heizhaus im OT Kaltennordheim an das Büro ABML architekten GmbH, Am Markt 3, in 99438 Bad Berka, zu vergeben. Die Angebotssumme entsprechend der Kostenschätzung mit Nettobaukosten von 100.000 € beträgt 17.995,44 €.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, die Planungsleistungen und baufachliche Betreuung für die Errichtung einer Barrierefreien Begegnungsstätte aller Generationen am Dorfgemeinschaftshaus Klings an das Ingenieurbüro Prowa GmbH, Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt zu vergeben. Entsprechend der Kostenschätzung der Nettobaukosten in Höhe von 95.000 € beträgt das vorgelegte Honorarangebot 22.166,63 €.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden zunächst die LP 1 - 3 beauftragt. Die weiterführende Beauftragung der LP 4 - 9 hängt von der Bereitstellung von Fördermitteln ab.