Titel Logo
Rhöner Nachrichten
Ausgabe 3/2023
Gemeinde Erbenhausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zahlungserinnerung

der Grundsteuer, Hundesteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Erbenhausen zum Fälligkeitstermin 15. Mai 2023

Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:

die Grundsteuer A und B,

die Hundesteuer

und die Gewerbesteuer

der 15. Mai 2023

Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.

Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe des Kassenzeichens auf nachstehendes Konto der Gemeinde Erbenhausen zu überweisen:

IBAN: DE83 8405 0000 1355 0004 55

BIC: HELADEF1RRS Rhön-Rennsteig-Sparkasse

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung (AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.

Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung. Einlegung eines Widerspruches ändert nichts an der fristgerechten Zahlungsfrist.

Kaltennordheim, den 31.03.2023

gez. Tino Scherer

Bürgermeister