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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Gemeinde Erbenhausen
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Zahlungserinnerung der Grundsteuer, Hundesteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Erbenhausen zum Fälligkeitstermin 15. Mai 2024

Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:

die Grundsteuer A und B,

die Hundesteuer

und die Gewerbesteuer  —  der 15. Mai 2024

Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.

Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe des Kassenzeichens auf nachstehendes Konto der Gemeinde Erbenhausen zu überweisen:

Rhön-Rennsteig-Sparkasse

IBAN:

DE83 8405 0000 1355 0004 55

BIC:

HELADEF1RRS

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1(eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung(AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.

Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung. Einlegung eines Widerspruches ändert nichts an der fristgerechten Zahlungsfrist.

Kaltennordheim, den 02.04.2024

gez.

Tino Scherer

Bürgermeister