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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Stadt Kaltennordheim
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Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 27.03.2024

Der Stadtrat beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB bzw. § 68 Abs. 1 ThürBO zum Neubau eines Nebengebäudes sowie zum Nachtrag auf Baugenehmigung zum bestehenden Wochenendhaus auf dem Flurstück Nr. 1507/2 in der Flur 8 der Gemarkung Kaltennordheim. Ferner wird den Anträgen auf Zulassung von Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich Höhe und Grundfläche des bestehenden Wochenendhauses zugestimmt.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt auf Grundlage des § 35 Abs. 2 BauGB die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Sommergartens auf dem Flurstück 1189/1 in der Flur 1 der Gemarkung Fischbach.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Auftrag für die Wärmeschutzplanung für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung des Kulturhauses im OT Kaltensundheim“ an das Büro VEEBA Gebäudeenergieberatung und Energiemamagement, Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt zu vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf 13.506,50 € (Brutto).

Beschluss - Auftragsvergabe zu Los 14 "Spritz- und Blitzschutz" - Kilianskirche Kaltennordheim Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Auftrag an den wirtschftlichsten Bieter, das Baugeschäft Pabst, Ernst-Thälmann-Straße 19 aus 36466 Dermbach, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 20.309,14 € brutto zu vergeben.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Richtwerte für die Verpachtung städtischer Grundstücke nach deren Nutzung.

Diese Richtwerte gelten nicht für die privilegierten landwirtschaftlichen Nutzungen und nicht für die gemeinnützige Nutzung durch Vereine und Initiativen. Bestehende Pachtverträge sind im Rahmen der jeweiligen Fristen entsprechend anzupassen.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim stellt die geprüften Jahresrechnungen der Stadt Kaltennordheim für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 fest.

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim erteilt dem Bürgermeister der Stadt Kaltennordheim die Entlastung für die Haushaltsjahre 2018 - 2021 sowie den Bürgermeistern der damals eigenständigen Gemeinden Aschenhausen, Kaltensundheim, Kaltenwestheim, Melpers, Oberkatz und Unterweid für das Haushaltsjahr 2018.