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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Stadt Kaltennordheim
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Zahlungshinweis für Grundsteuer, Hundesteuer und Gewerbesteuer zum Fälligkeitstermin 15. Mai 2024

Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:

die Grundsteuer A und B,

die Hundesteuer

und die Gewerbesteuer  —  der 15. Mai 2024

Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.

Für die Zahlung der Grundsteuern kann auf Wunsch auch eine Jahreszahlung vereinbart werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unserem Steueramt in Verbindung. (Ansprechpartnerin: Nadine Rausch; Telefon: 036966/778-21; E-Mail: n.rausch@vghoherhoen.de und Annette Günther; Telefon: 036966/778-22; E-Mail: a.guenther@vghoherhoen.de)

Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Wir möchten Sie bitten Ihre Zahlungen auf folgende Bankverbindung zu leisten:

Empfänger:

Stadt Kaltennordheim

IBAN:

DE15 8405 5050 0000 0030 50

BIC:

HELADEF1WAK

Kreditinstitut:

Wartburg-Sparkasse

Kaltennordheim, den 15.04.2024

gez.

Erik Thürmer

Bürgermeister