Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:
die Grundsteuer A und B,
die Hundesteuer
und die Gewerbesteuer — der 15. Mai 2024
Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.
Für die Zahlung der Grundsteuern kann auf Wunsch auch eine Jahreszahlung vereinbart werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unserem Steueramt in Verbindung. (Ansprechpartnerin: Nadine Rausch; Telefon: 036966/778-21; E-Mail: n.rausch@vghoherhoen.de und Annette Günther; Telefon: 036966/778-22; E-Mail: a.guenther@vghoherhoen.de)
Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Wir möchten Sie bitten Ihre Zahlungen auf folgende Bankverbindung zu leisten:
| Empfänger: | Stadt Kaltennordheim |
| IBAN: | DE15 8405 5050 0000 0030 50 |
| BIC: | HELADEF1WAK |
| Kreditinstitut: | Wartburg-Sparkasse |
Kaltennordheim, den 15.04.2024
gez.
Erik Thürmer
Bürgermeister